Kommunen im Rhein-Erft-Kreis erhalten zusätzliches Werkzeug für Erschließung von Bauland

Romina Plonsker: „So unterstützen wir unsere Kommunen dabei, mehr Brach- in Bauland zu verwandeln und bezahlbares Wohnen für alle zu ermöglichen.“

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes begonnen. Mit einer entsprechenden Verordnung will die Landesregierung 95 Kommunen, darunter auch neun im Rhein-Erft-Kreis, zusätzliche Werkzeuge an die Hand geben, um mehr und schneller Bauland erschließen zu können. 

Die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Thomas Okos und Gregor Golland, begrüßen den Start der Verbändeanhörung über den Entwurf der Verordnung. 

„Unsere Kommunen bekommen unter anderem besseren Zugriff auf brachliegende Grundstücke, indem ihr Vorkaufsrecht erweitert wird“, erklären die Christdemokraten. „Sie können dann ein Grundstück, das verkauft wird, aus städtebaulichen Gründen erwerben. Außerdem kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden. Diese Maßnahmen sollen dort umsetzbar sein, wo der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist, d.h. wo die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum das Angebot übersteigt.“

Der Entwurf der Verordnung sieht auch vor, dass Kommunen im Bedarfsfall ein Baugebot verhängen und damit Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten können, ihre Grundstücke innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen. Noch bis zum 16. Dezember 2022 wird der Entwurf durch die Verbände angehört, dann werden die Stellungnahmen ausgewertet. 

„Wir rechnen damit, dass die Verordnung Anfang 2023 in Kraft tritt“, erläutern Plonsker, Okos und Golland. „So unterstützen wir unsere Kommunen dabei, mehr Brach- in Bauland zu verwandeln und bezahlbares Wohnen für alle zu ermöglichen.“

Hintergrund: 

Zur Bestimmung der 95 Städte und Gemeinden hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Gutachten bei der „RegioKontext GmbH“ beauftragt. Es bestimmt Gebiete, in denen nach Vorgabe durch den Bund die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nach § 201a BauGB nicht gewährleistet oder besonders gefährdet ist. 

In der Analyse aller 396 Städte und Gemeinden in NRW wurden drei Indikatoren herangezogen: 

•        Status Angebotsmieten
•        Dynamik Angebotsmieten
•        Baulandpreise 

Diese drei Indikatoren wurden mit einem Punktesystem in eine zusammenfassende Bewertung überführt. Für jeden Indikator gab es einen Punkt für einen überdurchschnittlichen Wert und zwei Punkte für einen deutlich überdurchschnittlichen Wert. Die Indikatoren „Status Angebotsmieten“ und „Baulandpreise“ wurden doppelt gewichtet. Ab der Hälfte der maximal erreichbaren Punkte (5 von 10) wird der Wohnungsmarkt einer Kommune als überdurchschnittlich angespannt angesehen und die Kommune fällt in die Gebietskulisse. Bei 4 Punkten wurde eine Kommune als Prüffall behandelt. Elsdorf erreichte 3 Punkte, u.a. durch vergleichsweise niedrige Baulandpreise, und wurde somit nicht berücksichtigt.