Romina Plonsker: Sportvereine erhalten bis zu 60 Prozent der Ausgabensteigerungen

Land veröffentlicht Richtlinie zur „Soforthilfe Sport NRW 2023“

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen CDU und Bündnis 90/ Grüne 55,2 Mio. Euro als Soforthilfe für Sportorganisationen und Sportvereine zur Verfügung. Nun hat das Land die zugehörige Richtlinie veröffentlicht.

Romina Plonsker: „Sportvereine sind mit ihrem Trainings- und Spielbetrieb von deutlichen Kostensteigerungen betroffen. Sei es der Flutlichtbetrieb oder die Hallenbeleuchtung, beheizte Räume oder Warmwasser für den Duschbetrieb: Mit der Soforthilfe soll eine schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Energiekrise gewährleistet werden.“

Die Soforthilfe sieht einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent der Ausgabensteigerungen vor. Wichtig: Der Zuschuss müsse nicht zurückgezahlt werden, so Plonsker: „Pro Antragsteller werden bis zu 200.000 Euro bezuschusst. Antragsberechtigt sind dabei Sportvereine, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband sind und dem LSB angehören.“

Besonderen Wert legt die Christdemokratin auf den Hinweis, dass das Land den Kreis der Antragsberechtigten weit spannt: „Sowohl Eigentümer einer Sportstätte als auch die Nutzer vereinseigener beziehungsweise kommunaler Sportstätten gegen Entgelt können einen Antrag stellen. Hinzu kommen noch Eigentümer bzw. Mieter einer für Aufgaben einer Geschäftsstelle genutzten Immobilie.“

Die konkrete Abwicklung der Anträge wird lt. Landessportbund (ausschließlich online) über das LSB-Förderportal erfolgen. Das dazu nötige Formular soll zur Ansicht bereits in Kürze veröffentlicht werden, die Einreichung der Anträge ist dann ab spätestens Ende Februar geplant - und bis Ende Mai möglich.