Anträge für Inklusionsschecks wieder ab dem 1. März möglich

Plonsker, Golland und Okos: „Wir stärken die Inklusion vor Ort mit 2.000 Euro pro Aktion“

Viele Initiativen und Vereine, auch im Rhein-Erft-Kreis, fördern Inklusion mit gemeinsamen Veranstaltungen von Menschen mit und ohne Behinderungen, mit Fortbildungen oder Investitionen in Barrierefreiheit. Wie die CDU-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos, hinweisen, fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit einer neuen Runde von Inklusionsschecks solche Maßnahmen. Das Land teilt auf seiner Internetseite mit, dass ab dem 1. März diese Schecks in Höhe von 2.000 Euro wieder beantragt werden können.

„Sei es für Feste, Ausstellungen, barrierefreie Webseiten oder für den Einsatz von Gebärdendolmetschern – mit einem Inklusionsscheck werden lokale Maßnahmen unterstützt, die für ein besseres Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen sorgen“, erklären die drei Christdemokraten. 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) um Minister Karl-Josef Laumann (CDU) fördert förderfähige Aktionen oder Maßnahmen mit einer Pauschale von 2.000 Euro. Insgesamt hat die Zukunftskoalition aus CDU und Bündnis 90/ Grüne 600.000 Euro für das Programm bereit gestellt.

„Wir freuen uns, dass die Landesregierung mit dem Inklusionsscheck gerade kleinere Vereine und Initiativen finanziell unterstützt. Wir stärken so die Inklusion vor Ort mit 2.000 Euro“, so Plonsker, Golland und Okos. „Da das Windhundprinzip gilt, sollten Interessierte zeitnah die Planung und Antragstellung angehen.“

Der Online-Antrag kann nach vorheriger Registrierung gestellt werden unter:
https://www.soziales.web.nrw.de/onlineantrag#login